Wittingen
Eheschließung
Anmeldung
Sie müssen persönlich gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Ehegatten zur Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt Wittingen kommen. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Trauung angemeldet werden. Der Aushang eines „Aufgebotes“ wie es früher einmal gab, ist nicht mehr notwendig. Trauzeugen sind weiterhin möglich, aber nicht mehr erforderlich.
Zuständigkeit
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Wittingen, sofern mindestens einer der beiden Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz im Stadtgebiet Wittingen hat.
benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung der Eheschließung werden neben
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Ihren gültigen Ausweispapieren
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einer aktuellen beglaubigten Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
diverse Unterlagen –je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, etc– benötigt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin, damit wir Ihnen (persönlich auf Ihre Belange abgestellt) erläutern können, welche Unterlagen Sie für sich besorgen müssen.
Geschiedene oder verwitwete deutsche Staatsangehörige benötigen zusätzlich:
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1 beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister (erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes)
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evtl. Geburtsurkunden von Kindern
für Verlobte unter 18 Jahren gilt zusätzlich:
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Befreiung von der Ehemündigkeit durch das Familiengericht
Wichtig: Alle notwendigen Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein!
Hinweis:
Eine Eheurkunde / Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.
Gebühren:
Anmeldung der Eheschließung - beide Verlobte deutsch |
50,00 € |
Anmeldung der Eheschließung - einer/beide Ausländer |
90,00 € |
Eidesstattliche Versicherung |
30,00 € |
Familienstammbuch |
bis 30,00 € |
beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister |
15,00 € |
Eheurkunde |
15,00 € |