Wittingen

Melderegisterauskünfte



Zuständigkeit
Für Personen die im Gebiet der Stadt Wittingen angemeldet und wohnhaft sind, ist die Stadt Wittingen zuständig.

Wichtige Angaben
Bei einer schriftlichen Anfrage muss neben dem Grund/Zweck der Anfrage, auch angegeben werden, dass die persönlichen Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird. Diese Informationen müssen angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Anfrage wieder zurückgesandt. Wenn eine Melderegisterauskunft für den gewerblichen Zweck benutzt wird dann ist dies stets anzugeben. Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger angegeben wurde.

Gebühren
Die Gebühren fallen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Die Gebühr für eine private einfache Melderegisterauskunft beträgt 9,00 €, eine einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke beträgt 12,00 € und eine erweiterte Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke beträgt 20,00 €.
Die Gebühr kann durch einen Verrechnungsscheck oder per Vorkasse (Überweisung) bezahlt werden. Wichtig ist hierbei das der Name des Anfragenden, das Produkt 12201.3311 und der Name der gesuchten Person angegeben wird.
Wenn die Anfrage negativ ausfällt, die gesuchte Person also nicht in dem System erfasst ist oder die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, dann fallen trotzdem die vollen Verwaltungsgebühren an.

Antrag
Einen Antragsvordruck können Sie hier unter dem Punkt Meldeformulare downloaden.