Wittingen

Bekanntmachungen


12.06.2018

Bebauungsplan "An der Kakerbecker Straße"

Öffentliche Auslage gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wittingen hat in seiner Sitzung am 02.02.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes „An der Kakerbecker Straße“ und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB nach § 4 a (2) gleichzeitig durchzuführen.


Die Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen findet in der Zeit vom 14.06.2018 bis 16.07.2018 im Rathaus der Stadt Wittingen, Bauamt, Bahnhofstraße 25, 29378 Wittingen während der Sprechzeiten statt.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Biotoptypenkartierung und Fachbeitrag zum Speziellen Artenschutz; schalltechnisches Gutachten; Baugrundgutachten. Da das Verfahren gem. § 13 b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren durchgeführt wird, wird gem. § 13 (3) BauGB auf die Umweltprüfung gem. § 2 BauGB und auf den Umweltbericht gem. § 2a BauGB verzichtet.


Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt Wittingen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 (2) BauGB und § 4 a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der dieser Bekanntmachung anliegenden Planübersicht ersichtlich. Im Süden der Kernstadt, Flur 4, Flurstück 231/2, Gemarkung Wittingen soll eine ergänzende Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Das Gebiet befindet sich an der Kakerbecker Straße, südlich der vorhandenen Bebauung der Königsberger Straße, begrenzt durch die ehemalige OHE-Bahnstrecke.

 

Wittingen, 01. Juni 2018
Stadt Wittingen - Der Bügermeister - Ridder

 

Übersicht:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes An der Kakerbecker Straße / Stadt Wittingen