Wittingen

Bekanntmachungen


12.06.2018

32. Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wittingen hat in seiner Sitzung am 16.04.2015 die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Süden der Kernstadt, Flur 4, Flurstück 231/2, Gemarkung Wittingen soll eine ergänzende Wohnbaufläche ausgewiesen werden (vgl. räumlicher Geltungsbereich im anliegenden Übersichtsplan). Das Gebiet befindet sich an der Kakerbecker Straße, südlich der vorhandenen Bebauung der Königsberger Straße begrenzt durch die ehemalige OHE-Bahnstrecke.


Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch im
Zeitraum vom 14.06.2018 – 16.07.2018
durch die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung und ihrer Begründung mit Umweltbericht als Entwurf im
Rathaus der Stadt Wittingen, Bauamt, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen
während der Dienstzeiten.

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. in der Stadt Wittingen schriftlich eingereicht werden.

 

Wittingen, 01. Juni 2018
Stadt Wittingen - Der Bürgermeister - Ridder

 

Übersicht:
Geltungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wittingen