Wittingen
Bekanntmachungen
18.12.2023
Neubau eines Radweges an der B244 - Vorarbeiten
Bekanntmachung
Neubau eines Radweges an der B 244 zwischen Wittingen und Suderwittingen sowie Suderwittingen und Ohrdorf
hier: Vorarbeiten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Anlage: Übersichtskarte M. 1 : 5.000
Die Straßenbauverwaltung Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Wolfenbüttel, beabsichtigt, Vorarbeiten für die Planung des Radweges zwischen Wittingen und Ohrdorf durchzuführen.
Um eine verlässliche Aussage über die anstehenden Bodenverhältnisse, müssen im Bereich der Gemeinde Wittingen folgende Vorarbeiten durchgeführt werden:
Beprobungs- und Sondierungsarbeiten für geologische Baugrundgutachten in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis ca. 02. Februar 2024 Die Sondierungsarbeiten werden innerhalb der Trasse des Radweges an der B 244 durchgeführt.
Zur Durchführung der Sondierungsarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Grundstücke betreten bzw. mit Fahrzeugen (Geländewagen bzw. Raupenfahrzeuge) befahren werden.
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem betroffenen Straßennetz ist nur im geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsfläche sind die Vorarbeiten mit keiner oder nur mit geringer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.
Die Trasse des Radweges ist in der Übersichtskarte M. 1 : 5.000 (Anlage) dargestellt. In Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen und Erfordernissen kann der Raum für die o.g. Arbeiten örtlich über den genannten Bereich hinausgehen.
Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, dieses zu dulden. Die Beprobungs- und Sondierungsarbeiten durch ein von der Straßenbauverwaltung beauftragtes Ingenieurbüro durchgeführt.
Etwaige, durch diese Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung durchgeführt.
Die Entschädigung erfolgt durch die Straßenbauverwaltung.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Regierungsvertretung Braunschweig auf Antrag des / der Betroffenen die Entschädigung fest.
Gegen diese Benachrichtigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bzw. Bekanntmachung) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Am Wendentor 7 in 38100 Braunschweig, erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover zu richten.
Wittingen, 14.12.2023
STADT WITTINGEN – Der Bürgermeister - Ritter
HIER geht es zum Übersichtslageplan BA I Wittingen-Suderwittingen
HIER geht es zum Übersichtslageplan BA II Suderwittingen - Ohrdorf