Wittingen

Fördermittel


Die Stadt Wittingen bietet eine schnelle und umfangreiche Beratung für Fördermöglichkeiten an, wir geben Antwort auf alle Fragen der finanziellen Förderung für Unternehmen, ob Ansiedlung, Verlagerung oder Erweiterung. Dabei berücksichtigen und beleuchten wir förderrechtliche- sowie branchenbezogene Erfordernisse Ihres Vorhabens und setzen dabei wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen um. Zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens stehen ihnen verschiedene Partner mit attraktiven Förderpaketen zur Seite.

 
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU-Förderung) ist seit dem 01.01.2016 im Landkreis Gifhorn wieder möglich. Die KMU-Förderung bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Freiberufler. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Hierbei definiert sich Art, Umfang und Höhe der Förderung über die förderfähigen Kosten. Der höchst mögliche Investitionszuschuss kann bei kleinen Unternehmen bis zu 10 % und bei mittleren Unternehmen bis zu 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Der Förderhöchstbetrag ist in der Regel auf 50.000,00 € begrenzt.

Die Stadt Wittingen hat sich in der Vergangenheit im Rahmen einer sogenannten Co-Finanzierung an der KMU-Förderung beteiligt. So sind in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen nachhaltig durch die Stadt unterstützt worden. Auch ab dem 01.01.2016 beteiligt sich die Stadt Wittingen wieder an der KMU-Förderung.

Das Programm gilt bis 31.12.2022.


Zusätzliche Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Stadt Wittingen

Seit dem 01.01.2019 besteht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, zusätzlich zur KMU-Förderung über den Landkreis Gifhorn, eine Förderung der Stadt Wittingen zu erhalten.

Gewährt wird die Förderung über die „Richtlinie der Stadt Wittingen zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Stadtgebiet Wittingen“. Die Richtlinie kann hier eingesehen werden.

Voraussetzung für die Förderung ist u. a., dass ein Antrag auf KMU-Förderung beim Landkreis Gifhorn gemäß der dortigen Richtlinie gestellt und von dort positiv beschieden worden ist. Die Maßnahme darf nicht ohne die Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns umgesetzt werden.

Art, Umfang und Höhe dieser Förderung richtet sich nach den beantragten bzw. festgestellten förderfähigen Kosten beim Landkreis. Hier können zusätzlich bis zu 5 % für kleine bzw. 3,75 % für mittlere Unternehmen beantragt werden. Die Zuwendung kann nach dieser Richtlinie maximal 25.000,00 € betragen.

 

Überblick

Die Förderrichtlinien der Stadt und des Landkreises sind miteinander verknüpft, das heißt, es kann eine Förderung in Höhe von insgesamt 15 % bzw. 11,25 % der förderfähigen Kosten, höchstens 75.000,00 € erzielt werden. Es muss jeweils ein Antrag bei der Stadt Wittingen und dem Landkreis Gifhorn eingereicht werden. Die Verfahren laufen parallel infolge der Antragstellung.

Ebenfalls prüfen wir Ihr Vorhaben auf Kumulierbarkeit mit anderen Förderrichtlinien hin und zeigen diese auf.

Unverbindliche Beratung und Auskünfte erteilt die Wirtschaftsförderung, Sabrina Puskeiler (Tel. 05831 261-310 oder E-Mail senden).

Beim Landkreis Gifhorn: Frau Bodenhagen, Tel. 05371 82-454 oder E-Mail senden



Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Dieses Programm unterstützt Sie dabei, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu verbessern, indem innovative Projekte gefördert werden. Die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen wird ebenso gefördert, wie Vorhaben der experimentellen Entwicklung als Pilot- oder Demonstrationsanlagen.

Auf einen Blick

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie kooperierende Forschungseinrichtungen; nur in begründeten Ausnahmefällen Nicht-KMU
  • Innovative Entwicklungen und Prozesse, neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
  • Zuschuss bis maximal 1 Mio. Euro

NBank Hannover
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30177 Hannover
Telefon: 0511 30031-333
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