Wittingen

Newsarchiv


27.11.2018

Flächennutzungsplan, 29. Änderung der Stadt Wittingen - Öffentliche Auslegung


Die Stadt Wittingen ändert den Flächennutzungsplan auf mit dem Ziel, die Darstellungen des wirksamen Plans den Belangen der Landwirtschaft zur Errichtung von Hähnchenmastställen anzupassen.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wittingen hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung ge-mäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Auslegung des Planentwurfes mit Begründung findet statt

in der Zeit vom 10.12.2018 bis 14.01.2019.

in dem Rathaus Wittingen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen, Zimmer 301  während der Dienststunden

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht als Teil der Begründung
  • Landschaftsrahmenplan
  • Stellungnahme der LGLN zu möglichem Kampfmittelverdacht
  • Stellungnahme des Nds. Forstamtes Unterlüß zu Waldumwandlung bzw. Emissionsbeeinträchtigungen vorhandener Wälder durch Stickstoffemissionen
  • Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu Mehrverkehren an der Anbindung zur L 286
  • Stellungnahme der KONU zu Stickstoffeinträgen und FFH-Verträglichkeit
  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises des Landkreises Gifhorn mit grundsätzlichen Aussagen zu Artenschutz, Waldumwandlung, Biodiversitätsschäden
  • Stellungnahme der Unteren Boden und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Gifhorn zu Geruchsimmissionen sowie Immissionen von Stickstoff, Ammoniak, Staub und Bioaerosolen
  • Gutachten zu Geruchs-, Ammoniak-, Staub- und Keimimmissionen sowie Stickstoffdeposition von Hähnchenmastställen
  • Naturschutzfachliche Ergänzung, Zusatzgutachten zur Geruchs-, Ammoniak-, Staub- und Keimimmissionen sowie Stickstoffdeposition
  • FFH-Verträglichkeitsstudie zur Errichtung von drei Hähnchenmastställen

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. der Stadt schriftlich eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die vollständigen Unterlagen des Flächennutzungsplanes sind gem. § 4 Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können hier eingesehen werden.

 

Wittingen, den 27.11.2018


STADT WITTINGEN – DER BÜRGERMEISTER - RIDDER