Wittingen

Newsarchiv


01.07.2024

Bekanntmachung über die Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Gebiet der Stadt Wittingen


Die nachstehend aufgeführten Straßenverkehrsflächen, die im Gebiet der Stadt Wittingen, Landkreis Gifhorn, liegen sind durch Beschluss des Rates der Stadt Wittingen vom 02.11.2022 als Straßenverkehrsflächen ohne Beschränkung für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Niedersächsisches Straßenverkehrsgesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet. 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Wittingen.
 

Gemarkung Flur Flurstück
Wittingen 11 162/1 tlw.
Wittingen 11 119/2 tlw.
Knesebeck 13 118/54
Knesebeck 13 118/66
Knesebeck 13 118/69

Eine Übersichtskarte ist an der Bekanntmachungstafel im Rathaus Wittingen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen ausgehängt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig erhoben werden. 
Diese Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Wittingen, 27.06.2024

STADT WITTINGEN – Ritter - Bürgermeister