Wittingen
Newsarchiv
01.07.2024
Bekanntmachung über die Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Gebiet der Stadt Wittingen
Die nachstehend aufgeführten Straßenverkehrsflächen, die im Gebiet der Stadt Wittingen, Landkreis Gifhorn, liegen sind durch Beschluss des Rates der Stadt Wittingen vom 02.11.2022 als Straßenverkehrsflächen ohne Beschränkung für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Niedersächsisches Straßenverkehrsgesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Wittingen.
Gemarkung | Flur | Flurstück |
Wittingen | 11 | 162/1 tlw. |
Wittingen | 11 | 119/2 tlw. |
Knesebeck | 13 | 118/54 |
Knesebeck | 13 | 118/66 |
Knesebeck | 13 | 118/69 |
Eine Übersichtskarte ist an der Bekanntmachungstafel im Rathaus Wittingen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen ausgehängt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig erhoben werden.
Diese Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Wittingen, 27.06.2024
STADT WITTINGEN – Ritter - Bürgermeister