Wittingen
Städtebauförderung
Städtebauförderung in der Wittinger Innenstadt
Rahmenplan für die Revitalisierung der Wittinger Innenstadt
Online-Beteiligung vom 23.11.20 bis 06.12.2020 – Machen Sie mit!
Vom 23.11.2020 bis einschließlich 06.12.2020 haben Sie die Möglichkeit die ersten Entwürfe des Rahmenplanes für die Wittinger Innenstadt einzusehen und uns Ihre Rückmeldungen hierzu zu geben.
Die Auftaktveranstaltung für die Erarbeitung des Rahmenplanes fand unter reger Bürgerbeteiligung am 08.09.2020 in der Stadthalle Wittingen statt. Die Ergebnisse der Veranstaltung sowie der nachfolgenden Online-Beteiligung und Befragung von Grundschülerinnen und Grundschülern hat das beauftragte Büro bb22 architekten + stadtplaner aufgenommen und Entwürfe für die Vertiefungsbereiche, u. a. die Junkerstraße und den Junkerpark erarbeitet.
Die zweite öffentliche Veranstaltung zur Erarbeitung des Rahmenplanes sollte am 10.11.2020 stattfinden, musste jedoch leider aufgrund der Covid-19 Pandemie abgesagt werden. Daher möchten wir Ihnen die Entwürfe in einer Online-Beteiligung vorstellen und Ihre Einschätzungen zu den Entwürfen erhalten. Sie sind herzlich eingeladen an der Online-Beteiligung unter https://befragung.stadt-handel.de/s3/rahmenplan teilzunehmen. Machen Sie mit und gestalten Sie gemeinsam mit uns das zukünftige Bild der Wittinger Innenstadt.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Stadtentwicklung, Frau Puskeiler (Tel.: 05831/261-310, s.puskeiler@wittingen.eu) gerne zur Verfügung.
Am 08.09.2020 hat in der Stadthalle Wittingen die Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Rahmenplanes für die Revitalisierung der Wittinger Innenstadt stattgefunden.
Die Büros Stadt + Handel sowie bb22 architekten + stadtplaner haben die Bestandsanalyse, Vertiefungsbereiche (welche umgestaltet werden sollen) und die vorgesehene Erarbeitung eines Gestaltungssatzungsentwurfes vorgestellt. Die Bürger und Bürgerinnen waren aufgerufen ihre Ideen, Anregungen und Wünsche für die Vertiefungsbereiche (Junkerpark und Gustav-Dobberkau-Straße (Süd), Junkerstraße und Marktplatz, Fulau und Gänsemarkt) und Gestaltungssatzung einzubringen.
Die Präsentation der Auftaktveranstaltung mit den Vertiefungsbereichen können Sie hier einsehen.
Im weiteren Verfahren werden die eingebrachten Ideen berücksichtigt und in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Selbige ist noch nicht abschließend terminiert, wird voraussichtlich jedoch im November 2020 stattfinden.
Aktuelles
Die Stadt Wittingen hat die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) als treuhänderischen Sanierungsträger mit der Revitalisierung der Wittinger Innenstadt beauftragt. Die NLG ist somit insbesondere Ansprechpartner für private Vorhaben im Sanierungsgebiet. Sie berät private Vorhabenträger hinsichtlich der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung und erarbeitet die notwendigen vertraglichen Unterlagen. Hierfür ist die NLG, Herr Wittenberg sowie Herr Richter jeden zweiten Mittwoch (beginnend mit dem 01.07.2020) vor Ort in Wittingen. Das Sanierungsträgerbüro befindet sich in der Langen Straße 18. Es wird darum gebeten im Vorfeld Termine für Beratungsgespräche abzustimmen. Sie erreichen die NLG unter:
Herr Wittenberg, Tel.: 04131/950327, E-Mail schreiben
Herr Richter, E-Mail schreiben.
Einen Einblick in die Förderung erhalten Sie auch in der nachfolgenden Präsentation, welche die NLG, Herr Wittenberg am 08.09.2020 in der Stadthalle Wittingen vorgestellt hat:
Fördermöglichkeiten für private Baumaßnahmen, Präsentation vom 08.09.2020
Seit dem 01.01.2020 gibt es neue Förderprogramme in der Städtebauförderung, womit eine Veränderung der Fördervoraussetzungen einhergeht. So müssen mit der Anmeldung der Fortsetzungsmaßnahmen zum 01.06.2020 im Entwicklungskonzept Innenstadt Wittingen Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur dargestellt und die Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend angepasst werden. Vom 01. bis 30. April 2020 konnte die Öffentlichkeit den Entwurf des überarbeiteten Entwicklungskonzeptes einsehen und Stellung nehmen. Der Rat der Stadt Wittingen hat das überarbeitete Entwicklungskonzept in seiner Sitzung am 03.09.2020 beschlossen. Das Konzept kann hier eingesehen werden.
Im Zuge der Aufnahme von Teilen der Wittinger Innenstadt in die Städtebauförderung ist es notwendig gewesen, ein Sanierungsgebiet auszuweisen. Entsprechende städtebauliche Mängel und Missstände wurden im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept bzw. den vorbereitenden Untersuchungen festgestellt. Die Sanierungssatzung für das Gebiet „Innenstadt Wittingen“ wurde vom Rat der Stadt Wittingen in seiner Sitzung am 30.10.2019 beschlossen und im Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn am 29.11.2019 veröffentlicht. Die Sanierungssatzung „Innenstadt Wittingen“ ist somit in Kraft getreten. Die Satzung kann während der Dienstzeiten im Rathaus Wittingen, Bahnhofstraße 35 29378 Wittingen oder hier eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet bildet gleichzeitig das Fördergebiet für die Revitalisierung der Wittinger Innenstadt.
Die Aufnahme von Teilen der Wittinger Innenstadt erfolgte in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Seit dem 01.01.2020 gibt es in der Städtebauförderung neue Programme. Hier wird die Einordnung der „Innenstadt Wittingen“ voraussichtlich in das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ erfolgen.
Um die Revitalisierung weiter vorzubereiten, wird in diesem Jahr für das Fördergebiet ein sogenannter Rahmenplan aufgestellt werden, welcher sich u. a. mit den Themen der städtebaulichen Struktur, Verkehr, der öffentlichen Räume und einem Entwurf einer Gestaltungssatzung befassen wird. Hierbei sollen auch erste Entwürfe für die geplanten städtischen Tiefbaumaßnahmen, wie die umfassende Sanierung der Junkerstraße erarbeitet werden (konkret: Wie soll die Junkerstraße nach der Sanierung aussehen?). Die Erarbeitung des Rahmenplans wird unter Beteiligung der Bürger/Innen stattfinden. Die Stadt Wittingen wird hierzu zu gegebener Zeit einladen.
Der Rat der Stadt Wittingen hat zudem in seiner Sitzung am 30.01.2020 die Modernisierungsrichtlinie nach Nr. 5.3.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie – R-StBauF-) für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Wittingen“ beschlossen.
Für das Jahr 2020 stehen Fördermittel in Höhe von 250.000 € für die Umsetzung privater Maßnahmen zu Verfügung. Gemäß Modernisierungsrichtlinie wird die Stadt Wittingen jährlich über die Höhe der Fördermittel für private Maßnahmen, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Städtebauförderungsmittel, entscheiden. Die Städtebauförderungsmittel für private Maßnahmen setzen sich aus Mitteln des Bundes, des Landes Niedersachsen und der Stadt Wittingen zusammen. Fördermittel können Eigentümer von Grundstücken bzw. Immobilien im Sanierungsgebiet erhalten, sofern das Gebäude von Seiten des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energien, Bauen und Klimaschutz als das Stadtbild prägend anerkannt wurde oder sofern die Modernisierung gewerbliche Räumlichkeiten betrifft. Ob Ihr Gebäude als das Stadtbild prägend anerkannt wurde, erfahren Sie bei der Stadt Wittingen (Fr. Puskeiler, Tel.: 05831/26-143, s.puskeiler@wittingen.eu).
Die Modernisierungsrichtlinie kann hier eingesehen werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Förderung nur gewährt werden kann, wenn Sie vor Beginn der Maßnahme einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt Wittingen abschließen. Näheres zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Modernisierungsrichtlinie.
Im September 2016 hat das Büro Ackers Partner Städtebau, Braunschweig im Auftrag der Stadt Wittingen mit der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen in der Innenstadt Wittingen und dem innerörtlichen Versorgungsbereich Knesebeck sowie der Erarbeitung eines integrierten gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes begonnen. Mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, u. a. in den durchgeführten Lokalen Werkstätten, wurde das Konzept erarbeitet und die Untersuchungen durchgeführt.
Der Rat der Stadt Wittingen hat sich in seiner Sitzung am 29.05.2017 mit dem ISEK und den Ergebnisberichten befasst und allen dreien zugestimmt. Für den Bereich der durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen in Wittingen wurde fristgerecht zum 01.06.2017 ein Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gestellt. Für Knesebeck sowie die Ortschaften Wunderbüttel, Eutzen, Hagen-Mahnburg und Vorhop-Transvaal soll ein Antrag auf Aufnahme in das „Dorfentwicklungsprogramm“ gestellt werden.
Nachfolgend finden Sie die Präsentationen und Ergebnisvermerke der Auftaktveranstaltung sowie der ersten und zweiten Lokalen Werkstätten in Knesebeck und Wittingen. Ebenfalls können Sie das erarbeitete ISEK und die Ergebnisberichte der vorbereitenden Untersuchungen einsehen.
Ergebnisvermerke und Präsentationen:
- Auftaktveranstaltung vom 20. Oktober 2016, 18:00 Uhr, Rathaus in Wittingen (0,8 MB)
- Präsentation der Auftaktveranstaltung (14,0 MB)
- Lokale Werkstatt I in Wittingen vom 07. Dezember 2016, 17:00 Uhr, Stadthalle Wittingen (0,7 MB)
- Präsentation der Lokalen Werkstatt I in Wittingen (5,9 MB)
- Lokale Werkstatt I in Knesebeck vom 14. Dezember 2016, 17:00 Uhr, Rathaus Knesebeck (0,6 MB)
- Präsentation der Lokalen Werkstatt I in Knesebeck (5,5 MB)
- Analysegrafiken der vorbereitenden Untersuchungen im Versorgungsbereich Knesebeck (4,5 MB)
- Analysegrafiken der vorbereitenden Untersuchungen in der Innenstadt Wittingen (5,8 MB)
- Lokale Werkstatt II in Wittingen vom 14. Februar 2017, 17:00 Uhr, Stadthalle Wittingen (0,4 MB)
- Präsentation der Lokalen Werkstatt II in Wittingen (5,1 MB)
- Lokale Werkstatt II in Knesebeck vom 21. Februar 2017, 17:00 Uhr, Rathaus Knesebeck (0,2 MB)
- Präsentation der Lokalen Werkstatt II in Knesebeck (15,1 MB)
- Abschlussbericht zum Entwicklungskonzept und den Vorbereitende Untersuchungen - Innenstadt Wittingen
- Abschlussbericht zum Entwicklungskonzept und den Vorbereitende Untersuchungen - Innerörtlicher Versorgungsbereich Knesebeck






