Wittingen

Grundsteuerreform


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede*r Eigentümer*in eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

 

Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

 

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

 

 

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt.

 

Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

 

Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück.

 

Das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) wurde am 7. Juli 2021 im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.

 

Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gelten hingegen die auf Bundesebene beschlossenen Vorschriften gem. § 232 ff. des Bewertungsgesetzes.

 

Für beide Vorschriften gilt gleichermaßen:

  • Hauptfeststellungsstichtag ist der 1.1.2022
  • Bis zum Stichtag 1.1.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirken.
  • Ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.

 

Stets aktualisierte Informationen gibt es hier: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-2022-geht-s-los-209732.html

 

Das Finanzamt Gifhorn hat darüberhinaus für konkrete Fragen hinsichtlich Berechnung, Bewertung, Erfassung oder Meldung eine HOTLINE eingerichtet: 05371 - 800 370