Wittingen

Jung kauft Alt


JUNG KAUFT ALT.
Das Förderprogramm der Stadt Wittingen

 
Die Stadt Wittingen bietet im Rahmen des neugeschaffenen Förderprogrammes „Jung kauft Alt“ Kaufinteressenten*innen von älteren Immobilien finanzielle Unterstützung sowohl beim bevorstehenden Erwerb von Altbauten als auch bei der Erstellung von Altbaugutachten.
 
Mit Hilfe des Förderprogrammes sollen junge Familien beim Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie, welche vor dem 30.06.1982 erbaut wurde, unterstützt und so vorhandene Leerstände verringert werden.
 
Dieses innovative Konzept wurde bereits in über 100 Kommunen erfolgreich umgesetzt und ist ein vielversprechender Ansatz um auch in der Stadt Wittingen ein dynamisches und junges Leben zu etablieren.
 
Eine Förderung nach „Jung kauft Alt“ ist nur möglich, soweit die Beantragung vor dem Erwerb der Immobilie erfolgt.
 
 
Überblick der Förderung:

Jährliche Förderung von bis zu 2.000 € über einen Zeitraum von 5 Jahren bei Erwerb einer Altimmobilie
 
Einmalige Förderung von bis zu 1.500 € bei Erstellung eines Altbaugutachtens
 
 
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Felix Krohe, Tel. 05831 261-312, E-Mail: F.Krohe@wittingen.eu
in Verbindung.
 
Einzelheiten und Details sind der Richtlinie der Stadt Wittingen für die Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb von Altbauten   HIER   zu entnehmen.
 
HIER   gibt es einen Info-Flyer
 
Anträge:
 
Antrag auf Regelförderung
 
Antrag auf Altbaugutachten
 
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
 

Bundesförderung „Jung kauft Alt“

Die Bundesregierung will mit einem neuen Förderprogramm junge Familien beim Wohnungskauf unterstützen. Das Programm Jung kauft Alt startet am heutigen Dienstag, dem 03.09.2024. Das Programm richtet sich an Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie erwerben und sanieren wollten. Für den Kauf gibt es von der staatlichen Förderbank KfW einen zinsverbilligten Kredit zu einem Zinssatz von 1,51 Prozent (abhängig von Lauf-zeit und Zinsbindung).


Förderberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie einem gemeinsamen Brutto-einkommen von maximal 90.000 €. Für jedes weitere minderjährige Kind wird der Betrag um 10.000 € erhöht.
Förderobjekt sind Immobilien mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H – ein Mindestalter ist nicht erforderlich.

Voraussetzung ist zudem die energetische Sanierung der Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach Antragstellung, wobei eine Energieeffizienzklasse von 70 EE erreicht werden muss.

Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung sind unter folgendem Link einsehbar:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%c3%b6rderprodukte/Wohneigentum-f%c3%bcr-Familien-Bestandserwerb-(308)/