Wittingen

... aus dem Rathaus


19.05.2021

Aktuelle Corona-Infos

Aktuell gilt für unsere Einrichtungen bei einem stabilen Inzidenz unter 50 folgendes:

Sport:
Indoor-Sport ist in öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Fitnessstudios und Kletterhallen erlaubt. Dabei ist auch Kontaktsport in Gruppen mit maximal 30 Personen (unabhängig des Alters) möglich. Zum Kontaktsport zählen beispielsweise Judo, Hockey oder Mannschaftssportarten. Kontaktfreier Sport ist in offenen Gruppenkonstellationen erlaubt, wenn zwischen den Teilnehmern ein ständiger Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Für Volljährige sowie Betreuer und Trainer gilt eine Testpflicht (alternativ: vollständige Impfdokumentation oder Genesenennachweis).

Outdoor-Sport ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Dabei ist auch Kontaktsport in Gruppen mit maximal 30 Personen (unabhängig des Alters) möglich. Kontaktfreier Sport ist in offenen Gruppenkonstellationen erlaubt, wenn zwischen den Teilnehmern ein ständiger Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.

Sowohl bei Indoor- als auch bei Outdoor-Sport dürfen Umkleideräume und Duschen nicht genutzt werden.


Eine Abstimmung zwischen Stadt und Nutzer*innen bezüglich Nutzungszeiten, -angebot und Hygienekonzept ist erforderlich.

Weiterhin geschlossen bleibt folgendes:

  • die Schwimmhalle in Knesebeck bleibt weiterhin geschlossen, zur Öffnung der Freibäder wird aktuell alles vorbereitet 
  • die Stadthalle und die Dorfgemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen
  • die Wohnmobilstellplätze sind geöffnet - Kapazität 80%
  • die Jugendtreffs sind geschlossen;
    im Bedarfsfall steht die Jugendpflege unter 05831 – 261 233 zur Verfügung

Auch das Rathaus bleibt geschlossen.

Bürgeranliegen werden jedoch weiterhin ggf. nach Terminvereinbarung bearbeitet.

Öffentliche Gremien-Sitzungen finden in der Stadthalle statt.

allgemeine Kontaktbeschränkungen:
Sowohl in der Öffentlichkeit also auch im privaten Rahmen sind Treffen mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren und Betreuungspersonen werden nicht mitgezählt. Ebenfalls nicht mitgezählt werden vollständig geimpfte und genesene Personen. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen sich außerdem in Gruppen mit maximal zehn Personen treffen.

Weitere aktuelle Informationen sind über den folgenden Link auf der Homepage des Landkreises Gifhorn zu finden:

https://gifhorn.de/start/nachricht-startseite/news/7-tage-inzidenz-stabil-unter-50-weitere-lockerungen-im-landkreis-gifhorn-moeglich/