Wittingen

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17.02.2021

Allgemeinverfügung zur Abwehr von Gefahren durch Lager- und Brauchtumsfeuer in der Stadt Wittingen


Im Stadtgebiet Wittingen wird mit sofortiger Wirkung das Entzünden und Abbrennen von Brauchtums- und Lagerfeuern bis zum 30.04.2021 untersagt.
Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.

Hier geht es zur vollständigen Allgemeinverfügung